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§ 203-konforme KI-Plattform: KI sicher nutzen trotz Schweigepflicht

KI Compliance & Governance

Kaum eine Berufsgruppe profitiert so stark von KI wie schweigepflichtige Berufe. Schriftsätze, Steuerunterlagen, Arztbriefe und Gutachten sind textlastig, wiederkehrend und zeitintensiv. Genau diese Arbeit nimmt KI ab. Gleichzeitig trägt kaum eine Berufsgruppe ein höheres Risiko bei der falschen Tool-Wahl: Die Daten, die dabei verarbeitet werden, schützt § 203 StGB unter Strafandrohung.

Die Lösung ist deshalb nicht der Verzicht auf KI, sondern eine Plattform, die von Anfang an für Berufsgeheimnisträger gebaut ist. Dieser Beitrag erklärt, was § 203 StGB von einem KI-Anbieter verlangt, warum DSGVO-Konformität allein nicht reicht und wie Kanzleien, Praxen und Beratungen KI sicher einführen.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über KI-Nutzung und Berufsgeheimnis. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Was § 203 StGB regelt

§ 203 StGB stellt das unbefugte Offenbaren fremder Geheimnisse unter Strafe, die einem Berufsgeheimnisträger in seiner beruflichen Eigenschaft anvertraut wurden. Der Katalog in Absatz 1 ist lang. Er umfasst unter anderem:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Angehörige anderer Heilberufe
  • Psychologen mit staatlich anerkannter Abschlussprüfung
  • Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Verteidiger
  • Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
  • Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Jugendberater sowie Suchtberater
  • Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in anerkannten Beratungsstellen
  • Angehörige privater Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen sowie Verrechnungsstellen

Für alle diese Berufe gilt: Wer ein Mandanten-, Patienten- oder Klientengeheimnis ohne Befugnis nach außen gibt, macht sich strafbar. Ein KI-Tool, das Eingaben an einen Anbieter überträgt, ist genau so ein „nach außen geben". Die Frage ist also nicht, ob KI und Schweigepflicht zusammenpassen, sondern unter welchen Bedingungen.

Die Reform 2017: mitwirkende Personen

Bis 2017 war die Rechtslage für externe Dienstleister unklar. Wer als Anwalt einen IT-Dienstleister mit dem Betrieb der Kanzleisoftware beauftragte, bewegte sich in einer Grauzone. Der Gesetzgeber hat das mit dem „Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen" ausdrücklich geregelt.

Seitdem erlaubt § 203 Abs. 3 StGB Berufsgeheimnisträgern, „sonstige mitwirkende Personen" einzubinden. Das sind Personen oder Unternehmen, die an der beruflichen Tätigkeit mitwirken, ohne selbst Berufsgeheimnisträger zu sein: Rechenzentren, Cloud-Anbieter, Schreibbüros, IT-Support. Und eben auch KI-Plattformen.

Die Erlaubnis ist an zwei Bedingungen geknüpft:

  1. Erforderlichkeit. Das Offenbaren muss für die Inanspruchnahme der Leistung erforderlich sein. Der Dienstleister darf nur die Daten erhalten, die er für seine Aufgabe braucht.
  2. Verpflichtung zur Geheimhaltung. Nach § 203 Abs. 4 StGB muss der Berufsgeheimnisträger die mitwirkende Person zur Geheimhaltung verpflichten. Unterlässt er das und die Person offenbart ein Geheimnis, macht sich der Berufsgeheimnisträger selbst strafbar.

Für die Berufsordnungen wurde das nachgezogen: § 43e BRAO regelt die Inanspruchnahme von Dienstleistern für Rechtsanwälte, § 62a StBerG für Steuerberater. Beide verlangen einen schriftlichen Vertrag, der den Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichtet, ihn über die Strafbarkeit belehrt und ihn dazu anhält, sich nur so weit Kenntnis zu verschaffen, wie es für die Leistung nötig ist.

Für KI-Plattformen gilt derselbe Maßstab. Entscheidend ist nicht, ob du KI einsetzt, sondern welchen Anbieter du wählst und wie der Vertrag aussieht.

Warum DSGVO-Konformität allein nicht reicht

Viele KI-Anbieter werben mit „DSGVO-konform". Das ist wichtig, aber für Berufsgeheimnisträger nur die halbe Miete. DSGVO und § 203 StGB sind zwei verschiedene Rechtsregime mit verschiedenen Schutzzielen.

DSGVO§ 203 StGB
RechtsgebietDatenschutzrecht (Verwaltungsrecht)Strafrecht
SchutzgutPersonenbezogene DatenAnvertraute Geheimnisse
AdressatJeder VerantwortlicheBerufsgeheimnisträger
Vertragliche GrundlageAuftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28)Verschwiegenheitsverpflichtung (Abs. 4)
SanktionBußgeldFreiheits- oder Geldstrafe

Ein KI-Tool kann einen sauberen AVV nach Art. 28 DSGVO haben und trotzdem die Anforderungen an mitwirkende Personen nicht erfüllen, etwa weil der Anbieter keine ausdrückliche Verschwiegenheitsverpflichtung eingeht oder weil Daten in Drittländer fließen, in denen deutsches Strafrecht keine Wirkung entfaltet. Berufsgeheimnisträger brauchen deshalb beides: den AVV für den Datenschutz und die Verschwiegenheitsverpflichtung für das Berufsgeheimnis.

Was eine KI-Plattform § 203-konform macht

Aus § 203 StGB, den Berufsordnungen und der DSGVO lassen sich sechs konkrete Anforderungen ableiten. Eine KI-Plattform für Berufsgeheimnisträger muss alle sechs erfüllen.

1. Verschwiegenheitsverpflichtung als mitwirkende Person

Der Anbieter verpflichtet sich vertraglich zur Verschwiegenheit, so wie § 203 Abs. 4 StGB und die Berufsordnungen es verlangen. Die Verpflichtung enthält die Belehrung über die Strafbarkeit und beschränkt die Kenntnisnahme auf das Erforderliche. Bei innoGPT ist diese Verpflichtung fester Bestandteil des Vertragspakets.

2. Hosting in der EU

Die Verarbeitung findet ausschließlich in der EU statt. innoGPT hostet in Berlin in einem ISO-27001-zertifizierten Rechenzentrum. Die Daten verlassen die EU nicht, auch nicht für die Modellanfragen.

3. Kein Modelltraining mit deinen Daten

Eingaben und Dokumente werden weder vom Anbieter noch von seinen Technologiepartnern zum Training von KI-Modellen verwendet. Das steht nicht nur in den Nutzungsbedingungen, sondern ist vertraglich zugesichert.

4. Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

Ein AVV mit dokumentierten technischen und organisatorischen Maßnahmen und individuell einstellbaren Löschfristen. Vertragspartner ist ein deutsches Unternehmen, sodass deutsches Recht gilt und der Gerichtsstand in Deutschland liegt.

5. Rollen und Zugriffskontrolle

Nicht jede Person in der Kanzlei oder Praxis darf alles. SAML-SSO und rollenbasierte Rechte legen fest, wer welche Daten, Wissensquellen und Modelle nutzen darf. Das erfüllt auch die Erforderlichkeitsanforderung: Der Zugriff bleibt auf das beschränkt, was für die Aufgabe nötig ist.

6. Verschlüsselung

Gespeicherte Daten sind verschlüsselt, die Übertragung läuft über TLS. Das gilt standardmäßig für alles, was in der Plattform passiert, ohne dass jemand daran denken muss.

Die vier Fragen an jeden KI-Anbieter

Wer einen Anbieter prüft, kommt mit vier Fragen sehr weit. Sie trennen geeignete von ungeeigneten Lösungen schneller als jedes Datenblatt.

  1. Wo werden die Daten verarbeitet? Bleiben sie in der EU, oder werden Anfragen an Server außerhalb Europas geschickt?
  2. Werden Eingaben zum Training genutzt? Und ist der Verzicht vertraglich zugesichert oder nur eine Einstellung, die jederzeit geändert werden kann?
  3. Gibt es neben dem AVV eine echte Verschwiegenheitsverpflichtung? Also eine ausdrückliche Verpflichtung als mitwirkende Person nach § 203 Abs. 4 StGB, nicht nur eine allgemeine Vertraulichkeitsklausel?
  4. Lässt sich steuern, wer worauf zugreift? Gibt es Rollen, Freigaben und Protokolle, oder haben alle Nutzer dieselben Rechte?

innoGPT beantwortet alle vier mit Ja: EU-Hosting in Berlin, vertraglich zugesicherter Verzicht auf Modelltraining, Verschwiegenheitsverpflichtung als mitwirkende Person und rollenbasierte Zugriffskontrolle.

Für wen die Plattform gebaut ist

innoGPT deckt die Anforderungen aller Berufe ab, die § 203 StGB nennt. Für einzelne Branchen gibt es vertiefende Seiten mit konkreten Anwendungsfällen.

  • Rechtsanwälte und Kanzleien: Verträge prüfen, Schriftsätze entwerfen, Akten zusammenfassen, im Einklang mit § 43e BRAO. Mehr dazu unter KI für Juristen.
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Bescheide auswerten, Finanzamt-Schriftverkehr vorbereiten, Mandantenkommunikation beschleunigen, im Einklang mit § 62a StBerG. Mehr dazu unter KI für Steuerberater.
  • Ärzte und Gesundheitseinrichtungen: Arztbriefe formulieren, Befunde strukturieren, Patientenkommunikation vereinfachen. Für Praxen, MVZ und Kliniken. Mehr dazu unter KI für Ärzte.
  • Weitere Berufsgeheimnisträger: Psychologen, Beratungsstellen, Versicherer. Der volle Katalog aus § 203 Abs. 1 StGB und die Rechtslage im Detail unter KI für Berufsgeheimnisträger.

Typische Anwendungsfälle in der Praxis

Die Einsatzmöglichkeiten sind in allen schweigepflichtigen Berufen ähnlich. Es geht fast immer um Text: lesen, zusammenfassen, strukturieren, formulieren.

  • Dokumente zusammenfassen. Lange Akten, Gutachten oder Befundberichte auf die wesentlichen Punkte reduzieren, bevor die Fachkraft in die Tiefe geht.
  • Erstentwürfe schreiben. Schriftsätze, Einspruchsbegründungen, Arztbriefe oder Stellungnahmen als Entwurf erzeugen, den der Berufsträger prüft und freigibt.
  • Mit dem eigenen Wissen arbeiten. Kanzleivorlagen, Praxisleitlinien oder Musterverträge als Wissensquelle hinterlegen, damit die KI im eigenen Kontext antwortet statt allgemein.
  • Kommunikation vereinfachen. Fachtexte für Mandanten oder Patienten in verständliche Sprache übersetzen, Rückfragen vorformulieren, E-Mails strukturieren.
  • Recherche beschleunigen. Sachverhalte ordnen, Fragen an ein Dokument stellen, Widersprüche in Unterlagen finden.

Wichtig bleibt in allen Fällen: Die KI liefert Entwürfe und Vorarbeit. Die fachliche Verantwortung bleibt beim Berufsträger. Genau deshalb sind Rollen, Freigaben und Nachvollziehbarkeit kein Komfortmerkmal, sondern Voraussetzung.

Vom unkontrollierten Einzelfall zum sicheren Standard

In vielen Kanzleien, Praxen und Beratungen wird KI längst genutzt, nur eben privat und unkontrolliert. Mitarbeitende kopieren Textpassagen in kostenlose Chatbots, weil es schnell geht. Diese Schatten-KI ist das eigentliche Risiko: keine Verträge, kein EU-Hosting, keine Kontrolle darüber, was mit den Daten passiert.

Der sichere Weg führt über einen strukturierten Rollout:

  1. Eine freigegebene Plattform für alle. Statt zehn privater Accounts ein zentraler Zugang mit Vertrag, Rollen und Protokollen.
  2. Klare Regeln. Was darf eingegeben werden, was nicht. Welche Modelle sind freigegeben. Wer gibt Ergebnisse frei.
  3. Kurze Schulungen. Berufsträger und Mitarbeitende lernen in wenigen Stunden, wie sie sicher und produktiv arbeiten.
  4. Messbare Ergebnisse. Nutzung, Zeitersparnis und Akzeptanz werden sichtbar, damit der Rollout nachjustiert werden kann.

innoGPT begleitet diesen Weg persönlich: mit Schulungen, festen Ansprechpartnern und Governance-Einstellungen für Datenzugriffe, Modelle und Löschfristen. So wird aus Schatten-KI eine Unternehmens-KI, die die Schweigepflicht respektiert.

Checkliste: § 203-konforme KI einführen

Zum Abschluss die wichtigsten Punkte in einer Liste, die du direkt für die Anbieterprüfung nutzen kannst.

  • Verschwiegenheitsverpflichtung als mitwirkende Person nach § 203 Abs. 4 StGB liegt schriftlich vor
  • Belehrung über die Strafbarkeit ist Teil des Vertrags
  • Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit dokumentierten TOMs
  • Hosting und Modellverarbeitung ausschließlich in der EU
  • Verzicht auf Modelltraining vertraglich zugesichert
  • Vertragspartner ist ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder der EU
  • Rollen- und Rechtekonzept vorhanden, SSO möglich
  • Löschfristen konfigurierbar
  • Verschlüsselung bei Speicherung und Übertragung
  • Interne Nutzungsregeln und Schulung geplant

Häufige Fragen

Fazit

Schweigepflicht und KI schließen sich nicht aus. Der Gesetzgeber hat 2017 den Rahmen geschaffen, unter dem Berufsgeheimnisträger externe Dienstleister und damit auch KI-Plattformen nutzen dürfen. Entscheidend sind der richtige Anbieter und der richtige Vertrag: Verschwiegenheitsverpflichtung, EU-Hosting, kein Modelltraining, AVV und Zugriffskontrolle.

Wer diese Punkte erfüllt, kann KI in Kanzlei, Praxis oder Beratung nicht nur nutzen, sondern sicher und messbar ausrollen. Demo vereinbaren oder kostenlos testen.

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Simon Bahlmann
Simon Bahlmann
AI Enabler bei innoGPT

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